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Inhalt:

FÜR KÄUFER

 

Versteigerungsbedingungen
  1. Mit der Abgabe eines schriftlichen oder telefonischen Kaufauftrages, eines Online-Gebots oder durch die persönliche Teilnahme als Saalbieter erkennt jeder Bieter bei der OstLicht Photo Auction die folgenden Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. Bei Beanspruchungen aufgrund fehlerhafter Übersetzung ist der deutsche Text der Versteigerungsbedingungen im gedruckten Katalog gültig. Gebote und persönliche Daten der Bieter und Einbringer werden von OstLicht Photo Auction streng vertraulich behandelt und nicht an dritte Person weitergegeben.
     
  2. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig und wird nach den Bestimmungen der §§ 284 a ff der Gewerbeordnung i.d.F. GRNov 1997 sowie nach den vorliegenden Versteigerungsbedingungen durchgeführt. Die Versteigerung erfolgt im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Auch im Verhältnis zu ausländischen Bietern ist österreichisches Recht maßgeblich.
     
  3. Die Schätzung und fachliche Bestimmung der Objekte erfolgt durch Experten der OstLicht Photo Auction, die bemüht sind den Zustand der Lose im Katalog so adäquat wie möglich zu beschreiben. Irrtums- und Druckfehlerberichtigungen bleiben vorbehalten. Ebenso behält sich OstLicht Photo Auction das Recht vor, Berichtigungen der Beschreibung bis zur Versteigerung vorzunehmen. Eine Rücknahme ersteigerter Artikel ist prinzipiell ausgeschlossen (siehe Punkt 12).
     
  4. Die Besichtigung der zur Versteigerung vorgesehenen Objekte ist innerhalb des im Katalog angeführten Zeitraumes möglich. Ist einem Bieter die Besichtigung vor Ort jedoch nicht möglich, geben wir auf Anfrage gerne eine präzisere Beschreibung des optischen Zustandes. Diese Auskünfte erteilen wir sowohl telefonisch, als auch schriftlich oder per E-Mail – zusätzliche Fotos können wir jedoch nur per E-Mail zusenden. Während der Besichtigung und der Versteigerung haftet jeder Besucher für von ihm verursachte Schäden an den Losen in vollem Umfang.
     
  5. Vor Versteigerungsbeginn können Gebote schriftlich (Brief oder E-mail info@ostlicht-auction.com) oder online über unsere Homepage abgegeben werden. Schriftliche Kaufaufträge müssen dem Versteigerer bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in gut leserlicher Form vorliegen. Um berücksichtigt zu werden, müssen sie außerdem die genaue Anschrift des Auftraggebers, sowie das Höchstgebot in EURO enthalten. Die darin genannten Preise gelten als Höchstpreise für den Zuschlag, das Aufgeld wird im Falle des Zuschlages zusätzlich in Rechnung gestellt. Wir führen schriftliche Gebote gewissenhaft aus, wobei das schriftliche Höchstgebot nur dann ausgeschöpft wird, wenn andere schriftliche oder mündliche Gebote im Saal dies im Interesse des Bieters notwendig machen. Telefonische Gebote sind erst ab einem jeweiligen Loswert von EURO 500 möglich. Auch für diese Art des Bietens muss ein Auftrag spätestens 24 Stunden vor der Auktion schriftlich beim Versteigerer vorliegen. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Lose von OstLicht Photo Auction angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann jedoch nicht gegeben werden. Nachdem sie sich mit einem Ausweis oder einer Kreditkarte legitimiert haben, erhalten Saalbieter vor Beginn der Auktion eine Bieternummer.
     
  6. Der Kaufpreis besteht aus dem Zuschlagpreis (= Hammerpreis) zuzüglich Aufgeld. 

    Für Lose, die in Länder außerhalb der EU exportiert werden, beträgt das Premium 20%.

    Für Lose, die in der EU verbleiben, beträgt das Premium 24%.

    Auf Lose, die im Katalog mit * markiert sind, wird Mehrwertsteuer in Höhe von 13% für Fotografien oder 10% für Bücher auf Hammerpreis und Premium verrechnet (Vollbesteuerung), sofern sie in der EU verbleiben und der Käufer keine gültige UID Nummer besitzt.
     
    Nimmt ein Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU die ersteigerten Lose selbst in Staaten außerhalb der EU mit, wird ihm im Fall der Regelbesteuerung die Mehrwertsteuer erstattet, sobald er den österreichischen zollamtlichen Ausfuhrnachweis vorlegt. Im Ausland anfallende Einfuhrumsatzsteuer und Zölle trägt der Käufer.

    Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtümer sind vorbehalten.
     

  7. Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der Katalognummerierung. Maßgeblich ist der Katalogtext der gedruckten deutschen Ausgabe des Auktionskatalogs. Jedoch ist der Auktionator berechtigt, Katalognummern in der Versteigerung zusammen zu fassen, zu trennen, heraus zu nehmen oder die Reihenfolge zu verändern. Er kann Angebote ablehnen und einen bereits erteilten Zuschlag aufheben, um den betreffenden Gegenstand weiter zu steigern.
     
  8. Gesteigert wird um ca. 10% des Ausrufpreises. Der Ausrufpreis ist in der Regel der im Katalog angeführte Startpreis, sofern nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. In diesem Fall ruft der Auktionator zu Gunsten des höchsten Bieters mit dem Betrag aus, der 10% über dem schriftlichen Gebot des zweithöchsten Bieters liegt. Liegen mehrere gleiche schriftliche Höchstgebote vor, so wird zu Gunsten des zuerst eingelangten Gebotes entschieden. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettokaufpreis.
     
  9. Das Eigentum der ersteigerten Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Im Falle des Zuschlages verpflichtet sich der Ersteher zur Abnahme und Zahlung des von ihm ersteigerten Loses. Eine Rücknahme versteigerter Gegenstände seitens des Versteigerers ist ausgeschlossen. Mit dem Zuschlag geht die gesamte Haftung für den Versteigerungsgegenstand sofort auf den Ersteher über. Das ersteigerte Los wird dem Ersteher jedoch erst nach vollständiger Bezahlung des Zuschlagpreises und des Aufgeldes, sowie anfallender Steuern und Gebühren ausgehändigt. Wird vereinbart, den Gegenstand dennoch vor vollständiger Bezahlung auszuliefern, verbleibt der versteigerte Gegenstand bis zum vollständigen Forderungsausgleich Eigentum des Einlieferers.
     
  10. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, haben Saalbieter das ersteigerte Gut nach Beendigung der Auktion abzuholen und zu bezahlen. Bei Bezahlung durch Überweisung ist der Betrag sofort und netto inklusive etwaiger Bankspesen fällig. Die Rechnungen der schriftlich oder telefonisch ersteigerten Gegenstände werden nach Beendigung der Auktion an den jeweiligen Höchstbieter verschickt. Diese sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt an den Versteigerer netto ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet. Bei allen Zahlungsarten übernimmt der Ersteher allfällige Spesen. Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherung sind nicht inkludiert und werden extra verrechnet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir ausschließlich die Selbstkosten verrechnen und aufgrund unserer Vereinbarung mit Transportfirmen für den Käufer günstige Transport- und Versicherungstarife anbieten können. Jede Lagerung und Verpackung erfolgt jedoch grundsätzlich auf Gefahr des Käufers.

    Für ersteigerte Gegenstände, die nach Ablauf von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum nicht abgeholt worden sind, ist das Auktionshaus berechtigt, eine Lagergebühr von 1–10 EURO (je nach Größe und Wert) pro Tag und Gegenstand, zu erheben.
     
  11. Bei Annahmeverweigerung oder Zahlungsverzug haftet der Ersteher für alle daraus entstehenden Schäden und Folgekosten. Der Versteigerer kann in diesen Fällen entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages verlangen. Das Versteigerungsgut kann auf Kosten des Erstehers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der Ersteher für den Minderpreis und hat auf einen gegebenenfalls erzielten Mehrerlös keinen Anspruch.
     
  12. Versteigerte Objekte werden prinzipiell nicht zurück genommen. Handelt es sich jedoch um offensichtliche Fehlbeschreibungen, müssen diese gleich nach der Auktion mündlich oder spätestens nach 14 Tagen schriftlich reklamiert werden. Wird die Reklamation als gültig anerkannt, hat der Ersteher bei gleichzeitiger Rückgabe des Versteigerungsgegenstandes das Recht auf Erstattung des Kaufpreises und des Aufgeldes. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
     
  13. Nach abgeschlossener Auktion können wir nicht versteigerte Gegenstände zu den vorliegenden Versteigerungsbedingungen im Namen und für Rechnung des Einlieferers freihändig verkaufen.

    Versteigerungsbedingungen für Bieter der OstLicht Photo Auktion (OstLicht GesmbH) STAND 2022
Zahlung & Versand

Die Rechnungen für die ersteigerten Lose werden in den Tagen nach Beendigung der Auktion an den jeweiligen Höchstbieter verschickt. Wir berücksichtigen bei der Rechnungsstellung bereits die Versandkosten basierend auf Ihren Zustellungswünschen, der Zustelladresse und der Paketgröße. Der Rechnungsversand erfolgt zuerst an die Kunden, die uns Ihre E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben. Alle Kunden, von denen uns nur eine Postadresse vorliegt, bekommen die Rechnung als Brief zugestellt.
 

Die ersteigerten Fotografien sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung an den Versteigerer netto ohne Abzug zu bezahlen. Als Zahlungsarten sind Bank-Überweisung, Zahlung mit Kreditkarte oder Paypal möglich – bei all diesen Zahlungsarten übernimmt der Ersteher allfällige Spesen.
 

Der Versand der ersteigerten Waren beginnt nach erfolgter Zahlung. 
 

Wir sind bemüht, die Dauer zwischen Zahlungseingang und Versand möglichst kurz zu halten, aufgrund der großen Anzahl zu verschickender Fotografien kann es allerdings zu Wartezeiten kommen. Die Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherung sind nicht inkludiert und werden extra verrechnet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir ausschließlich die Selbstkosten verrechnen und Ihnen aufgrund unserer Vereinbarung mit Transportfirmen günstige Transport- und Versicherungstarife anbieten können. 

 

Zahlungsmöglichkeiten

 

FÜR VERKÄUFER

 

Einlieferungsbedingungen

  1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig und wird nach den Bestimmungen der §§ 295–302 der Gewerbeordnung 1973 sowie nach den vorliegenden Versteigerungsbedingungen durchgeführt. Die Versteigerung erfolgt in fremdem Namen sowie für fremde Rechnung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Auch im Verhältnis zu ausländischen Bietern ist österreichisches Recht maßgeblich.
     
  2. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Einbringer die Richtigkeit der Angaben zu seiner Person (Name, Adresse). Er bestätigt weiters, dass er der uneingeschränkte und rechtmäßige Besitzer der eingebrachten Fotografien und Fotobücher ist.
     
  3. Fotografien und Fotobücher werden von OstLicht Photo Auction nur dann zur Versteigerung übernommen, wenn sie gemäß der bestehenden Gesetzeslage als unbelastet gelten. Sollten die Fotografien und Fotobücher z.B. Bestandteil einer Konkurs- oder Insolvenzmasse sein, oder es sich dabei um unverzollte Importware handeln, ist das Auktionshaus davon unbedingt in Kenntnis zu setzen.
     
  4. Die vereinbarten Konditionen und die persönlichen Daten jedes Einbringers werden von OstLicht Photo Auction streng vertraulich behandelt und prinzipiell nicht weitergegeben. Sollte jedoch von Dritten ein glaubhafter Anspruch auf einen eingebrachten Gegenstand namhaft gemacht werden und die Eigentumsverhältnisse nicht anders geklärt werden können, ist das Auktionshaus berechtigt, Name und Anschrift des Einbringers bekannt zu geben.
     
  5. Werden zur Versteigerung bestimmte Fotografien und Fotobücher per Post oder Botendienst unfrei an OstLicht Photo Auction geschickt, übernimmt das Auktionshaus diese Gebühren spesenfrei bis zur Endabrechnung mit dem Einlieferer. Die angefallenen Kosten werden bei der Abrechnung des Verkaufserlöses zum Abzug gebracht. Wird ein Gegenstand nicht versteigert, ist der Betrag bei Rücknahme des Gegenstandes durch den Einbringer abzugelten.
     
  6. Die Schätzung und fachliche Bestimmung der Objekte erfolgt durch Experten der OstLicht Photo Auction. Die im Katalog angeführten Start- und Schätzpreise (Estimate) werden durch das Auktionshaus festgesetzt. Der Einlieferer erhält eine Liste mit den Beschreibungen und den von uns festgelegten Start- und Schätzwerten seiner eingebrachten Waren.
     
  7. Die eingebrachten Fotografien und Fotobücher bleiben bis zum Zuschlag im Besitz des Einbringers. Mit dem Zuschlag bei der Auktion geht das Los in Besitz des Käufers über. Für allfällige Schäden bei der Zustellung, Zwischenlagerung oder bei der Besichtigung kann OstLicht Photo Auction prinzipiell keine Haftung übernehmen. Um etwaigen Problemen vorzubeugen, werden eingebrachte Fotografien und Fotobücher obligatorisch für 1,5% (inkl. MwSt.) des unteren Schätzwertes (Estimate) versichert.
     
  8. Veräußerer von Fotografien sind gemäß § 16b UrhG zur Zahlung der gesetzlichen Folgerechtsgebühr verpflichtet. Diese beläuft sich auf die vom Gesetzgeber festgelegten Prozentsätze in Abhängigkeit vom Höchstgebot. Sie entfällt bei Zuschlägen unter 3.000 EUR. Die Folgerechtsgebühr wird im Zuge der Einlieferer-Abrechnung in Abzug gebracht. Bei Werken mancher lebenden Fotografen (wenn bei bildrecht.at gelistet), die nicht länger als vor 70 Jahren verstorben sind, sind wir zur Einhebung der Folgerechtsabgabe verpflichtet. Sie kommt dem Künstler bzw. seinen Erben zugute. Die Gebühr beträgt 4% bei Zuschlägen bis 50.000 EUR (Hammerpreis), 3% von den weiteren 150.000 EUR, 1% von den weiteren 150.000 EUR und 0,5% von den weiteren 150.000 EUR.
     
  9. Der Einbringer stimmt zu, dass von seinen eingebrachten Fotografien und Fotobüchern Fotografien hergestellt und veröffentlicht werden dürfen. Die Rechte an diesen Bildern liegen bei OstLicht Photo Auction.
     
  10. OstLicht Photo Auction ist berechtigt, nicht versteigerte Fotografien und Fotobücher bis acht Wochen nach der Auktion im Nachverkauf zum Startpreis inkl. Gebühren zum Verkauf anzubieten.
     
  11. Die Auszahlung des Versteigerungserlöses abzüglich der vereinbarten Gebühren, allfälliger Kosten und Spesen erfolgt prinzipiell erst nach Eingang des gesamten Kaufpreises bei OstLicht Photo Auction.
     
  12. Im Falle der Säumigkeit oder Verweigerung der Zahlung durch den Käufer besteht seitens OstLicht Photo Auction keine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Einlieferer. OstLicht Photo Auction behält sich das Recht vor, nicht bezahlte Fotografien und Fotobücher ohne Rücksprache anderen Bietern zum Kauf anzubieten.
     
  13. Der Ablauf und zahlreiche Details der Auktion verstehen sich gemäß unserer Versteigerungsbedingen, wie sie im Katalog und auf unserer Homepage www.ostlicht-auction.com veröffentlicht sind.

FORMULAR
DOWNLOAD

 

BIETERFORMULAR


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OstLicht Photo Auction

Absberggasse 27, 1100 Wien, Österreich

 

T: +43 664 2011 850

info@ostlicht-auction.com
Peter Coeln coeln@ostlicht.org 

Francesca Catastini catastini@ostlicht.org

 

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